Was kostet die erste Kontaktaufnahme?
Sie können Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist nicht automatisch eine kostenlose Rechtsberatung.
Spreche ich direkt mit Stefan Müller?
Ich führe meine Kanzlei persönlich. Die rechtliche Beratung und das weitere Vorgehen bespreche ich selbst mit Ihnen – verständlich und auf Augenhöhe.
Welche Unterlagen sind für den ersten Termin sinnvoll?
Hilfreich sind das betreffende Schreiben, bekannte Termine und eine kurze zeitliche Übersicht. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, gerichtliche Schreiben oder vorhandene Vereinbarungen hinzu. Übermitteln Sie bitte nur notwendige Unterlagen.
Kann ich per WhatsApp Kontakt aufnehmen?
Ja. Schildern Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich und verzichten Sie auf Sprachnachrichten. Besonders sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst telefonisch mit mir ab. WhatsApp ist freiwillig; Telefon und Kontaktformular stehen als Alternativen zur Verfügung.
Ist auch eine Besprechung per Video möglich?
Ich biete Besprechungen auf Wunsch auch per Videokonferenz an. Teilen Sie mir Ihren Wunsch bei der Terminvereinbarung mit.
Was gilt, wenn bereits eine Frist läuft?
Bitte nennen Sie die Frist direkt und nehmen Sie möglichst telefonisch Kontakt auf. Eine Nachricht über diese Website, per E-Mail oder WhatsApp wahrt keine gerichtliche oder gesetzliche Frist. Warten Sie bei dringenden Angelegenheiten nicht allein auf eine Rückmeldung.
Kann ich meine Rechtsschutzversicherung angeben?
Bei arbeitsrechtlichen Anfragen können Sie zum Abschluss angeben, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und bei welchem Anbieter. Ob der konkrete Fall gedeckt ist, muss gesondert geprüft werden.
Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?
Nein. Die Anfrage ist zunächst eine Kontaktaufnahme. Ob und in welchem Umfang ich Ihren Fall übernehme, kläre ich ausdrücklich mit Ihnen.