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Familienrecht

Trennung: Wie bereite ich ein erstes Beratungsgespräch vor?

Welche Fragen und Unterlagen helfen, wenn sich die persönliche Lebenssituation verändert? Eine ruhige Vorbereitung für das erste Gespräch.

Die kurze Antwort

Notieren Sie Ihre dringendsten Fragen und trennen Sie organisatorische Themen von rechtlichen Entscheidungen. Bringen Sie vorhandene Vereinbarungen mit. Sie müssen nicht schon vor der Beratung alle Antworten kennen.

Dringendes von Grundsätzlichem unterscheiden

Geht es um die Wohnung, laufende Ausgaben oder eine konkrete Vereinbarung? Schreiben Sie zunächst auf, was unmittelbar geklärt werden muss. Falls Kinder betroffen sind, halten Sie Fragen zu ihrem Alltag getrennt von vermögensrechtlichen Fragen fest.

Trennung und Scheidung nicht gleichsetzen

Eine Trennung beendet die Ehe nicht automatisch. § 1565 BGB knüpft die Scheidung an das Scheitern der Ehe und regelt besondere Anforderungen bei einer Trennungsdauer unter einem Jahr. Welche Voraussetzungen in Ihrer Situation vorliegen, ist Gegenstand einer persönlichen Prüfung.

Unterlagen gezielt mitbringen

Hilfreich können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen und für die besprochenen Fragen relevante Einkommensunterlagen sein. Sammeln Sie keine unnötigen persönlichen Daten anderer Personen. Vor einem Upload sensibler Unterlagen stimmen Sie den Übermittlungsweg bitte mit mir ab.

Checkliste für Ihr Gespräch

  • Dringende Anliegen und gewünschtes Ergebnis notieren
  • Zeitliche Entwicklung kurz festhalten
  • Vorhandene Vereinbarungen zusammenstellen
  • Sensible Unterlagen erst nach Abstimmung übermitteln

Amtliche Quellen

Quellen geprüft am 06.10.2026. Redaktion: Marketing Ritter mit KI-Unterstützung. Keine anwaltliche Prüfung dieses neuen Textes behauptet.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.
Bevor Sie sich entscheiden.

Sie haben eine andere Frage?

Was kostet die erste Kontaktaufnahme?

Sie können Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist nicht automatisch eine kostenlose Rechtsberatung.

Spreche ich direkt mit Stefan Müller?

Ich führe meine Kanzlei persönlich. Die rechtliche Beratung und das weitere Vorgehen bespreche ich selbst mit Ihnen – verständlich und auf Augenhöhe.

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin sinnvoll?

Hilfreich sind das betreffende Schreiben, bekannte Termine und eine kurze zeitliche Übersicht. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, gerichtliche Schreiben oder vorhandene Vereinbarungen hinzu. Übermitteln Sie bitte nur notwendige Unterlagen.

Kann ich per WhatsApp Kontakt aufnehmen?

Ja. Schildern Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich und verzichten Sie auf Sprachnachrichten. Besonders sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst telefonisch mit mir ab. WhatsApp ist freiwillig; Telefon und Kontaktformular stehen als Alternativen zur Verfügung.

Ist auch eine Besprechung per Video möglich?

Ich biete Besprechungen auf Wunsch auch per Videokonferenz an. Teilen Sie mir Ihren Wunsch bei der Terminvereinbarung mit.

Was gilt, wenn bereits eine Frist läuft?

Bitte nennen Sie die Frist direkt und nehmen Sie möglichst telefonisch Kontakt auf. Eine Nachricht über diese Website, per E-Mail oder WhatsApp wahrt keine gerichtliche oder gesetzliche Frist. Warten Sie bei dringenden Angelegenheiten nicht allein auf eine Rückmeldung.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung angeben?

Bei arbeitsrechtlichen Anfragen können Sie zum Abschluss angeben, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und bei welchem Anbieter. Ob der konkrete Fall gedeckt ist, muss gesondert geprüft werden.

Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?

Nein. Die Anfrage ist zunächst eine Kontaktaufnahme. Ob und in welchem Umfang ich Ihren Fall übernehme, kläre ich ausdrücklich mit Ihnen.

Kontaktieren Sie mich

Ihr Anliegen verdient
ein persönliches Gespräch.

Schildern Sie mir kurz, was Sie beschäftigt.
Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

Per WhatsApp schreiben

Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich – keine Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst persönlich mit mir ab.

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Unverbindliche Ersteinschätzung

Worum geht es bei Ihnen?

Mit wenigen Angaben bereiten Sie das erste Gespräch vor.

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