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Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Anfrage: Welche Angaben helfen wirklich?

Klar statt lang: Welche Eckdaten ein erstes arbeitsrechtliches Gespräch erleichtern und warum bekannte Fristen gleich genannt werden sollten.

Die kurze Antwort

Eine kurze, geordnete Anfrage hilft mehr als ein langer ungegliederter Text. Nennen Sie das Thema, das betreffende Schreiben, bekannte Termine und Ihr Ziel. Lassen Sie eine laufende Frist frühzeitig prüfen.

Mit der entscheidenden Frage anfangen

Möchten Sie eine Abmahnung prüfen lassen, geht es um ein Vertragsangebot oder ist bereits eine Kündigung eingegangen? Benennen Sie das Thema am Anfang. Anschließend genügen zunächst die wichtigsten Daten und die Information, welche Unterlagen vorliegen.

Bei Kündigung den Zugang nennen

Für die gerichtliche Anfechtung einer schriftlichen Kündigung gilt grundsätzlich die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG. Das Zugangsdatum ist deshalb eine zentrale Angabe. Eine Anfrage bei der Kanzlei reicht zur Wahrung der Frist nicht aus. Sonderfälle müssen individuell geprüft werden.

Das eigene Ziel formulieren

Wollen Sie den Arbeitsplatz behalten, ein Angebot verstehen oder offene Fragen zum Zeugnis klären? Das gewünschte Ergebnis hilft, das erste Gespräch auszurichten. Ob und wie es erreichbar ist, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Situation beurteilen.

Checkliste für Ihr Gespräch

  • Thema in einem Satz benennen
  • Schreiben und Zugangsdaten bereithalten
  • Bekannte Fristen ausdrücklich hervorheben
  • Gewünschtes Ergebnis und offene Fragen notieren

Amtliche Quellen

Quellen geprüft am 06.10.2026. Redaktion: Marketing Ritter mit KI-Unterstützung. Keine anwaltliche Prüfung dieses neuen Textes behauptet.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.
Bevor Sie sich entscheiden.

Sie haben eine andere Frage?

Was kostet die erste Kontaktaufnahme?

Sie können Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist nicht automatisch eine kostenlose Rechtsberatung.

Spreche ich direkt mit Stefan Müller?

Ich führe meine Kanzlei persönlich. Die rechtliche Beratung und das weitere Vorgehen bespreche ich selbst mit Ihnen – verständlich und auf Augenhöhe.

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin sinnvoll?

Hilfreich sind das betreffende Schreiben, bekannte Termine und eine kurze zeitliche Übersicht. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, gerichtliche Schreiben oder vorhandene Vereinbarungen hinzu. Übermitteln Sie bitte nur notwendige Unterlagen.

Kann ich per WhatsApp Kontakt aufnehmen?

Ja. Schildern Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich und verzichten Sie auf Sprachnachrichten. Besonders sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst telefonisch mit mir ab. WhatsApp ist freiwillig; Telefon und Kontaktformular stehen als Alternativen zur Verfügung.

Ist auch eine Besprechung per Video möglich?

Ich biete Besprechungen auf Wunsch auch per Videokonferenz an. Teilen Sie mir Ihren Wunsch bei der Terminvereinbarung mit.

Was gilt, wenn bereits eine Frist läuft?

Bitte nennen Sie die Frist direkt und nehmen Sie möglichst telefonisch Kontakt auf. Eine Nachricht über diese Website, per E-Mail oder WhatsApp wahrt keine gerichtliche oder gesetzliche Frist. Warten Sie bei dringenden Angelegenheiten nicht allein auf eine Rückmeldung.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung angeben?

Bei arbeitsrechtlichen Anfragen können Sie zum Abschluss angeben, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und bei welchem Anbieter. Ob der konkrete Fall gedeckt ist, muss gesondert geprüft werden.

Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?

Nein. Die Anfrage ist zunächst eine Kontaktaufnahme. Ob und in welchem Umfang ich Ihren Fall übernehme, kläre ich ausdrücklich mit Ihnen.

Kontaktieren Sie mich

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Schildern Sie mir kurz, was Sie beschäftigt.
Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

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Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich – keine Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst persönlich mit mir ab.

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Mit wenigen Angaben bereiten Sie das erste Gespräch vor.

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Eine Website-Anfrage wahrt keine Frist. Bei dringenden Anliegen bitte anrufen.
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