Bewahren Sie behördliche Schreiben vollständig auf. Ordnen Sie sie nach Eingang und halten Sie Termine gesondert fest. Für den ersten Kontakt genügt ein organisatorischer Überblick; die rechtliche Einordnung folgt im persönlichen Gespräch.
Eine Übersicht statt vieler Nachrichten
Legen Sie Schreiben, Anlagen und Zustellumschläge zusammen ab. Notieren Sie den Absender, das Aktenzeichen und das Eingangsdatum. Halten Sie auseinander, was im Schreiben steht und was Sie selbst vermuten. So lassen sich Rückfragen gezielter klären.
Nicht vorschnell zur Sache äußern
Beschuldigte dürfen nach § 136 StPO zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Welche Reaktion auf ein konkretes Schreiben erforderlich ist, lässt sich daraus allein noch nicht ableiten. Lassen Sie insbesondere Ihre Rolle und mögliche Termine persönlich prüfen.
Vertraulichkeit beim Erstkontakt beachten
Schicken Sie bitte zunächst nur notwendige Informationen. Verändern oder löschen Sie keine möglichen Beweismittel. Für sehr sensible Dokumente oder Inhalte stimmen Sie einen geeigneten Übermittlungsweg direkt mit mir ab.
Checkliste für Ihr Gespräch
- Schreiben mit sämtlichen Anlagen sichern
- Eingang, Absender und Aktenzeichen erfassen
- Bekannte Termine gesondert notieren
- Sensible Inhalte nicht ungefragt über Messenger senden
Amtliche Quellen
Quellen geprüft am 06.10.2026. Redaktion: Marketing Ritter mit KI-Unterstützung. Keine anwaltliche Prüfung dieses neuen Textes behauptet.

