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Strafrecht

Post im Strafverfahren: Unterlagen sortieren, bevor Sie reagieren.

Vorladung, Schreiben der Staatsanwaltschaft oder Gerichtspost: Mit einer einfachen Übersicht das erste Gespräch vorbereiten.

Die kurze Antwort

Bewahren Sie behördliche Schreiben vollständig auf. Ordnen Sie sie nach Eingang und halten Sie Termine gesondert fest. Für den ersten Kontakt genügt ein organisatorischer Überblick; die rechtliche Einordnung folgt im persönlichen Gespräch.

Eine Übersicht statt vieler Nachrichten

Legen Sie Schreiben, Anlagen und Zustellumschläge zusammen ab. Notieren Sie den Absender, das Aktenzeichen und das Eingangsdatum. Halten Sie auseinander, was im Schreiben steht und was Sie selbst vermuten. So lassen sich Rückfragen gezielter klären.

Nicht vorschnell zur Sache äußern

Beschuldigte dürfen nach § 136 StPO zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Welche Reaktion auf ein konkretes Schreiben erforderlich ist, lässt sich daraus allein noch nicht ableiten. Lassen Sie insbesondere Ihre Rolle und mögliche Termine persönlich prüfen.

Vertraulichkeit beim Erstkontakt beachten

Schicken Sie bitte zunächst nur notwendige Informationen. Verändern oder löschen Sie keine möglichen Beweismittel. Für sehr sensible Dokumente oder Inhalte stimmen Sie einen geeigneten Übermittlungsweg direkt mit mir ab.

Checkliste für Ihr Gespräch

  • Schreiben mit sämtlichen Anlagen sichern
  • Eingang, Absender und Aktenzeichen erfassen
  • Bekannte Termine gesondert notieren
  • Sensible Inhalte nicht ungefragt über Messenger senden

Amtliche Quellen

Quellen geprüft am 06.10.2026. Redaktion: Marketing Ritter mit KI-Unterstützung. Keine anwaltliche Prüfung dieses neuen Textes behauptet.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.
Bevor Sie sich entscheiden.

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Was kostet die erste Kontaktaufnahme?

Sie können Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist nicht automatisch eine kostenlose Rechtsberatung.

Spreche ich direkt mit Stefan Müller?

Ich führe meine Kanzlei persönlich. Die rechtliche Beratung und das weitere Vorgehen bespreche ich selbst mit Ihnen – verständlich und auf Augenhöhe.

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin sinnvoll?

Hilfreich sind das betreffende Schreiben, bekannte Termine und eine kurze zeitliche Übersicht. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, gerichtliche Schreiben oder vorhandene Vereinbarungen hinzu. Übermitteln Sie bitte nur notwendige Unterlagen.

Kann ich per WhatsApp Kontakt aufnehmen?

Ja. Schildern Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich und verzichten Sie auf Sprachnachrichten. Besonders sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst telefonisch mit mir ab. WhatsApp ist freiwillig; Telefon und Kontaktformular stehen als Alternativen zur Verfügung.

Ist auch eine Besprechung per Video möglich?

Ich biete Besprechungen auf Wunsch auch per Videokonferenz an. Teilen Sie mir Ihren Wunsch bei der Terminvereinbarung mit.

Was gilt, wenn bereits eine Frist läuft?

Bitte nennen Sie die Frist direkt und nehmen Sie möglichst telefonisch Kontakt auf. Eine Nachricht über diese Website, per E-Mail oder WhatsApp wahrt keine gerichtliche oder gesetzliche Frist. Warten Sie bei dringenden Angelegenheiten nicht allein auf eine Rückmeldung.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung angeben?

Bei arbeitsrechtlichen Anfragen können Sie zum Abschluss angeben, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und bei welchem Anbieter. Ob der konkrete Fall gedeckt ist, muss gesondert geprüft werden.

Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?

Nein. Die Anfrage ist zunächst eine Kontaktaufnahme. Ob und in welchem Umfang ich Ihren Fall übernehme, kläre ich ausdrücklich mit Ihnen.

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Schildern Sie mir kurz, was Sie beschäftigt.
Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

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Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich – keine Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst persönlich mit mir ab.

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