Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Müller
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mandatsverhältnisse zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Stefan Müller und ihren Mandanten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Mandatsverhältnis
Ein Mandatsverhältnis kommt nur durch ausdrückliche Annahme eines erteilten Auftrags durch die Kanzlei zustande. Eine Kontaktaufnahme oder Anfrage allein begründet noch kein Mandatsverhältnis. Die Beratung und Vertretung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des jeweils vereinbarten Auftragsumfangs.
3. Pflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich, alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontaktdaten oder relevante Sachverhalte sind unverzüglich mitzuteilen.
4. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Bei Vereinbarung eines Zeithonorars oder Pauschalhonorars erfolgt eine schriftliche Festlegung.
5. Haftung
Die Haftung der Kanzlei für Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme gemäß § 51 BRAO beschränkt. Eine weitergehende Haftung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
6. Vertraulichkeit
Die Kanzlei verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Mandatsverhältnisses bekannt gewordenen Tatsachen. Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
7. Kommunikation
Die Kommunikation mit Mandanten kann auch per E-Mail erfolgen. Dem Mandanten ist bekannt, dass eine vollständige Vertraulichkeit bei der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation nicht gewährleistet werden kann.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Lörrach.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.